
Wenn der Wald den Weg kreuzt: Was tun bei einem Wildunfall?
Mit kühler Luft und frühen Dämmerungen im Herbst werden Wildtiere auf der Fahrbahn schwerer erkennbar. Die Polizei mahnt Autofahrer zu besonderer Wachsamkeit, vor allem auf Strecken, die von Wald oder dichtem Gebüsch gesäumt sind. Hier können Tiere unvermittelt und ohne Vorwarnung auftauchen.
Wildtiere bewegen sich häufig in Gruppen und ihr Verhalten ist oft unberechenbar. In waldreichen Gebieten ist daher besondere Vorsicht geboten. Verkehrsschilder, die auf Wildwechsel hinweisen, sind keine bloßen Formalitäten, sondern stehen an Stellen, an denen es wiederholt zu Unfällen gekommen ist.
Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier, darf der Unfallort keinesfalls verlassen werden. Ein solcher Vorfall gilt rechtlich als Verkehrsunfall. Ebenso wichtig: Das Tier darf weder verletzt noch tot mitgenommen werden.
Führt der Zusammenstoß zu Verletzungen oder ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, muss umgehend die Polizei verständigt werden. Auch wenn keine Personen zu Schaden kommen und das Auto fahrbereit bleibt, sind die Behörden zu informieren, sobald das Tier verletzt oder tot ist.
Wer ein bereits am Straßenrand liegendes Tier entdeckt, sollte dies sofort melden. Eine schnelle Benachrichtigung hilft, weitere Unfälle zu verhindern und schützt andere Verkehrsteilnehmer.
Im schwachen Licht des Herbstes verschwimmt die Grenze zwischen Wald und Asphalt. Ein Moment der Aufmerksamkeit kann über einen glimpflichen Ausgang oder eine Katastrophe entscheiden.