
Fahrer verliert Führerschein nach gefährlichem Zebrastreifen-Vorfall
Informationen über einen Verkehrsverstoß, die in sozialen Medien geteilt wurden, erreichten die Polizei. Nun ist das Urteil rechtskräftig: Der verantwortliche 36-jährige Fahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und sein Führerschein wurde entzogen. Die Gesamtsumme der Strafe, einschließlich Gutachterkosten, beläuft sich auf einen vierstelligen Betrag. Zuvor war der Fahrer nicht auffällig geworden.
Laut Gutachten war das Fahrzeug beim Heranfahren an einen nicht geregelten Fußgängerüberweg mit 66 km/h unterwegs. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt beträgt 40 km/h.
Wenn ein Fahrzeug auf einer benachbarten Fahrspur bei einem nicht geregelten Fußgängerüberweg abbremst oder anhält, ist auch der eigene Wagen unverzüglich anzuhalten. Die Weiterfahrt darf erst erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass sich kein Fußgänger auf dem Überweg befindet oder diesen betritt. Das Überholen eines anderen Fahrzeugs ist in dieser Situation strikt untersagt.
Wäre es in der gezeigten Situation zu einem Zusammenstoß gekommen, wären die Überlebenschancen des Fußgängers aufgrund der Geschwindigkeit äußerst gering gewesen. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, andere nicht zu gefährden. Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen haben einen Zweck – und dieser ist von großer Bedeutung.
Die Polizei bedankte sich ausdrücklich bei dem Busfahrer, der den Fußgänger vor der Gefahr gewarnt hatte.