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Electric motorcycle

Elektro-Motorräder: Spielzeug oder tickende Zeitbombe?

Author: auto.pub | Published on: 31.07.2025

Nahezu täglich berichten die Behörden von verletzten jungen Motorradfahrern im Straßenverkehr. Jemand wird ins Krankenhaus eingeliefert. Namenlos, lediglich eine weitere Zahl in der Statistik. Doch haben Sie sich je gefragt, welches Schicksal sich hinter dieser Zahl verbirgt? Möchten Sie der Polizist sein, der nachts an der Haustür klingelt und Eltern mitteilen muss, dass ihr Kind nach einem Unfall ohne Helm in Lebensgefahr schwebt?

Elektro-Motorräder werden als coole, erschwingliche Spielzeuge vermarktet. Doch wenn Sie 4.000 bis 5.000 Euro für ein solches Gefährt ausgeben, haben Sie geprüft, ob es überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen ist? Viele dieser Modelle sind streng genommen Mopeds oder sogar vollwertige Kraftfahrzeuge. Für ihre Nutzung sind Zulassung, Versicherung und ein Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.

In dieser Preisklasse gibt es zwei Arten: Modelle, die den gesetzlichen Vorschriften für den Straßenverkehr entsprechen, und deutlich leistungsstärkere, schnellere Varianten, die es nicht tun. Leider dominieren letztere das Straßenbild. Das Problem: Minderjährige ohne Ausbildung, Fahrerlaubnis oder Helm und ohne das nötige Wissen, wie man sich sicher im Verkehr bewegt.

Diese Fahrzeuge wiegen 50 bis 60 Kilogramm und erreichen über 70 km/h. Das ist kein Spielzeug, sondern ein kleines, lautloses Geschoss. Wenn der Fahrer dann zwischen Gehwegen, Parks und Radwegen pendelt oder auf der Hauptstraße in die falsche Richtung rast, ist nicht nur das eigene Leben gefährdet.

Aus rechtlicher Sicht gilt:
👉 Jedes Fahrzeug, das schneller als 6 km/h fährt und nicht unter eine umfangreiche Liste von Ausnahmen fällt (wie E-Scooter oder unterstützte Fahrräder), ist ein Kraftfahrzeug.
👉 Kraftfahrzeuge benötigen eine Fahrerlaubnis und müssen zugelassen werden.
👉 Überschreitet das Fahrzeug 25 km/h oder wiegt es mehr als 25 kg und fährt schneller als 14 km/h, ist eine Versicherung Pflicht.
👉 Verursacht ein unversicherter oder nicht berechtigter Fahrer einen Unfall mit einem Fußgänger, haften die Eltern. Dauert die Heilung länger als vier Monate, wird daraus eine Straftat.

Schädelverletzungen machen keinen Unterschied beim Alter. Die Versicherung reguliert zwar den Schaden, fordert das Geld aber anschließend von Ihnen zurück.

Das gängige Argument „Hauptsache, das Kind ist draußen und nicht am Bildschirm“ wiegt wenig, wenn ein Unfall das ganze Leben verändert. Informieren Sie sich vor dem Kauf gründlich. Melden Sie Ihr Kind in der Verkehrsschule an. Wählen Sie ein für das Alter geeignetes, straßenzugelassenes Fahrzeug.

Denn Sie erwerben nicht nur ein Motorrad. Sie übernehmen Verantwortung für ein Leben.