Arkansas untersagt Kleinstadtpolizei bis 2030 das Verteilen von Strafzetteln auf Fernstraßen
Im US-Bundesstaat Arkansas hat ein Staatsanwalt der Polizei von Parkin bis zum 31. Dezember 2030 untersagt, auf Bundes- und Staatsstraßen innerhalb der Stadtgrenzen zu patrouillieren. Vorausgegangen waren eine Untersuchung und ein Audit für 2024, wonach die Kleinstadt in einem Jahr 284.752 Dollar durch Bußgelder und Gerichtskosten einnahm.
Die Entscheidung entzieht der Polizei von Parkin nicht sämtliche Befugnisse und gilt auch nicht für jede Straße. Der Staatsanwalt des ersten Gerichtsbezirks, Todd Murray, wies die Stadt an, die Patrouillen auf Bundes- und Staatsstraßen innerhalb der Verwaltungsgrenzen einzustellen. Das Verbot gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Konkret bedeutet das, dass die Polizei von Parkin auf diesen Straßenabschnitten keine eigene Verkehrsüberwachung mehr durchführen darf. Verstößt ein Beamter gegen die Anordnung, kann jede ausgestellte Vorladung oder jeder Strafzettel eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen. Die betroffenen Abschnitte werden künftig von der Arkansas State Police und dem Büro des Sheriffs von Cross County überwacht.
Nach Einschätzung Murrays setzte die Polizei von Parkin Strafverfolgung und Verkehrsrecht vor allem ein, um die Einnahmen der Kommune zu steigern, nicht um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Untersuchung begann 2024 nach wiederholten Beschwerden von Autofahrern, die von missbräuchlicher Bußgeldpraxis berichteten.
Das Arkansas Legislative Audit stellte fest, dass Parkin 2024 durch Bußgelder und Kosten 284.752 Dollar einnahm. Damit lag die Stadt um 60.953 Dollar über der 30-Prozent-Grenze des sogenannten Speed-Trap-Gesetzes des Bundesstaats.
Parkin ist eine kleine Stadt. Laut Volkszählung von 2020 lebten dort 794 Menschen, neuere ACS-Daten gehen von rund 694 Einwohnern aus. Für eine Kommune dieser Größe ist ein Bußgeldertrag von fast 285.000 Dollar politisch und rechtlich besonders heikel.
Arkansas' Speed Trap Law gibt dem Leiter der Staatspolizei das Recht zu prüfen, ob eine Kommune ihre Polizeibefugnisse durch unzulässige Fallen missbraucht. Das Gesetz unterstellt einen Missbrauch unter anderem dann, wenn die Einnahmen aus Verkehrsverstößen 30 Prozent der veranschlagten Ausgaben der Kommune übersteigen oder wenn mehr als die Hälfte der Geschwindigkeitsverstöße Überschreitungen von bis zu 10 mph über dem Tempolimit betreffen.
Dasselbe Gesetz gibt dem Staatsanwalt das Recht, eine Sanktion festzulegen: Die Kommune muss entweder die Patrouillen auf den betroffenen Fernstraßen einstellen oder künftige Einnahmen aus Bußgeldern und Gerichtskosten in den Schulfonds des Countys leiten. Im Fall Parkin entschied sich Murray für die erste Variante.
Nach Angaben von KAIT verwies Murray in seiner Entscheidung auch darauf, dass Parkins Ruf als Falle nicht über Nacht entstanden sei. Bereits 2007 geriet die Stadt mit dem Thema in einem Fernsehbericht in den Fokus, und die Arkansas Democrat-Gazette berichtete seit 2018 über Parkins Bußgeldpraxis. Das Problem war damit keine einmalige Entgleisung, sondern ein wiederkehrendes Muster, das die staatliche Aufsicht als Missbrauch von Polizeibefugnissen wertete.
Das bedeutet nicht, dass die Verkehrsüberwachung in Parkin verschwindet. Im Gegenteil: Die Arkansas State Police und das Büro des County-Sheriffs übernehmen die Patrouillen auf den betroffenen Abschnitten. Geändert wird, wer kontrolliert: Die örtliche Polizei, bei deren Vorgehen der Staatsanwalt ein Einnahmenmotiv sah, zieht sich von diesen Fernstraßen zurück, die Überwachung wandert auf eine höhere Ebene. Die Entscheidung sendet auch an andere Kommunen ein klares Signal. Ein Bußgeld kann ein Instrument der Verkehrssicherheit sein, doch wenn die Einnahmen daraus beginnen, den Haushalt zu füllen, wird Polizeiarbeit zur Vertrauenskrise.